Wann bekomme ich einen Zugriff?

Sofern die Erklärung Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit schon eingereicht worden, wird der Zugang eingerichtet, sobald der Geschäftsstelle in Baunatal der Nachweis über die Wahl oder Ernennung für ein Amt des Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden oder Kassenwart in dem Ortsverband oder Distrikt als Nachweis durch ein Protokoll vorliegt.